AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh
(Stand September 2013)

§ 1 Allgemeines

1.1    Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Design- und Druck-Leistungen zwischen der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2    Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen ab­weichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltslos ausführt.
1.3.    Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn diesen die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4.    Alle Vereinbarungen zwischen ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh und dem Vertragspartner die zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
1.5.    Vorliegende AGB‘s gelten nur gegenüber Unternehmen als Vertragspartner von ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh i.S. des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1.    Angebote, auch solche, die im Namen von ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein von ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh abgegebenes Angebot wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies im Agenturvertrag ausdrücklich vereinbart wird. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn dieser von ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh bestätigt wurde.
2.2.    Der Zugang der Bestellung wird mit dem Agenturvertrag bestätigt.
2.3.    Mündliche Nebenabreden sind möglich, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Diese sind aber erst nach schriflticher Bestätigung des ersten Auftrags möglich.

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1    Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §97 ff. UrhG zu. Auf die datenschutzrechtlichen Regelungen in § 4 wird ausdrücklich hingewiesen.
3.2     Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
3.3    Die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh.
3.4    Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
3.5     Die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
3.6    Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.7    Bei Abbruch der Zusammenarbeit verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh, der Auftraggeber ist nicht berechtigt bis dahin erstellte Entwürfe als Ganzes oder in Teilen zu nutzen.
3.8    Soweit der Vertragspartner ihoch3 Unterlagen, Dateien, Dokumentationen, Schaubilder, Fotografien oder sonstige Datenträger übergibt, hat ihoch3 während der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an diesen urheberrechtlich geschützten Werken. ihoch3 ist berechtigt, zur Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten diese Werke zu vervielfältigen oder zu verbreiten. ihoch3 ist es untersagt, diese Werke zu anderen Zwecken als zu Vertragszwecken zu verwenden.
3.9    Alle übrigen Rechte an Erfindungen, urheberrechtlichen Werken sowie technische Schutzrechte durch ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen stehen im Verhältnis zum Vertragspartner ausschließlich ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh zu, soweit im Agenturvertrag nichts anderweitiges geregelt ist.
3.10    Gesetzlich und vertraglich untersagt ist insbesondere jedes nicht schriftlich erlaubte Kopieren jeglicher Software von ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh, jedes nicht schriftlich erlaubte Weitergeben des Logos oder erhaltender Software sowie das Entwickeln ähnlicher Konzepte.
3.11    Der Vertragspartner garantiert ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh, dass dieser über sämtliche Rechte an dem Logo, den Produkten, den Keywords, sowie den sonstigen vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten urheberrechtlich geschützten Gegenständen besitzt.

§ 4 Schutzrechte, Leistungen, Haftungen, Schadensersatz

4.1    Der Vertragspartner garantiert, dass alle Unterlagen, Daten, Dokumentationen, Schaubilder, Bilder, Filme, Audiodateien, die ihoch3 von dem Vertragspartner oder von einem seiner Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten übergeben werden, frei von Rechten Dritter sind. Dies gilt insbesondere für die ihoch3 zur Verfügung gestellten Keywords, die zur Suchmaschinenoptimierung oder zum Suchmaschinenmarketing eingesetzt werden sollen, übergeben werden.
4.2    Der Vertragspartner stellt ihoch3 von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Schutzrechtsverletzung aus der Verwendung dem Vertragspartner erhaltenen Informationen resultieren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ihoch3 sämtliche Kosten und Schäden, die ihoch3 aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der Nutzung von Informationen des Vertragspartners geltend gemacht werden zu erstatten. ihoch3 ist berechtigt, etwaige Rechtsmittel gegen die Maßnahmen dritter Seite einzulegen. Der Vertragspartner stellt ihoch3 in diesem Zusammenhang von allen Kosten der Rechtsverfolgung frei.
4.3    Im Gegenzug verpflichtet sich ihoch3, dem Vertragspartner die Geltendmachung etwaiger Rechtsverstöße unverzüglich anzuzeigen und einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vertragspartner abzuschließen.
4.4    Soweit die ihoch3 entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden.
4.5    Die ihoch3 ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
4.6    Die ihoch3 übernimmt keine Haftung für die korrekte Funktion von Programmen Dritter (insbesondere openSource Applikationen) die für den Kunden auf seinem Server installiert wurden. Die Agentur kann zudem nicht haftbar gemacht werden für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte.
4.7    Die ihoch3 haftet nicht für Schäden, die durch Datenverlust verursacht werden.
4.8    Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter.
4.9    Schadensersatz: ihoch3 haftet für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen- grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Ihoch3 nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Sofern ihoch3 wegen einfach fahrlässigem Verhalten haftet, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen ihoch3 nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich ihoch3 zur Vertragserfüllung bedient.
Für gewünschte Umsatz- oder Zielgrößen des Auftraggebers kann die ihoch3 nicht in Haftung genommen werden. Ausnahmen gelten nur bei schriftlichen Vereinbarungen.

§ 5 Vergütung

5.1    Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des von der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh gemachten Angebots mit einem Basisstundensatz von 85 €. Sofern kein gesondertes Angebot erstellt wurde, gelten die Sätze des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, dies gilt insbesondere auch bei Nichtveröffentlichung bereits erstellter Entwürfe. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen sind.
5.2    Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt (zeitlich, räumlich, Höhe der Auflage oder wiederholte Auflage), ist die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
5.3    Von der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh gemachte Angebote sind freibleibend. Es ist ein Kostenvoranschlag auf Basis des zu erwartenden Aufwandes zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Die Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit.

§ 6 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1    Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung, Recherche etc. werden nach Zeitaufwand zum Basisstundensatz gesondert berechnet.
6.2    Die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh entsprechende Vollmachten zu erteilen.
6.3    Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.4    Auslagen und vermittelte externe Leistungen wie technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Sie sind binnen 7 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
6.5    Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen werden, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Sie sind binnen 7 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.

§ 7 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

7.1    Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung zahlbar.
7.2    Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
7.3    Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Angebotssumme mit Ende der Entwurfsphase, 1/3 nach Reinzeichnung der Arbeiten, die Restsumme nach Ablieferung.
7.4    Bei Zahlungsverzug kann die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
7.5    Bei Verzögerung der Arbeiten durch den Auftraggeber ist die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh berechtigt, die bisher angefallenen Arbeitsstunden in einer Abschlagszahlung in Rechnung zu stellen, der Punkt 11.2 bleibt davon unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalte

8.1    An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
8.2    Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3    Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

§ 9 Digitale Daten

9.1    Die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
9.2    Hat die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh für Neuauflagen verwendet bzw. geändert werden.

§ 10 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

10.1    Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh Korrekturmuster vorzulegen.
10.2    Die Produktionsüberwachung durch die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.3    Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der

§ 11 Gewährleistung

11.1    Die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
11.2    Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 12 Haftung

12.1    Die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh haftet, sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Falle ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.2    Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh kein Auswahlverschulden trifft. Die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
12.3    Sofern die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
12.4    Der Auftraggeber stellt die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
12.5    Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
12.6    Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt die Haftung der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh.
12.7    Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh nicht.

§ 13 Erreichbarkeit Online

13.1    ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh gewährleistet, eine Erreichbarkeit der zum Betrieb des Systems von ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh verwendeten Terminals von 98,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Terminal aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet zu erreichen ist. ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, Störung des Internets, der Software oder gespeicherten Daten dies erfordern.
13.2    Wenn der Vertragspartner Dritte zur Ausführung einer Dienstleistungen beauftragt, übernimmt ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh dafür keinerlei Gewähr.

§ 14 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

14.1    Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen nach Abnahme hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
14.2    Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh eine angemessenen Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

§ 15 Kündigungsrecht

15.1    Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß BGB §642 nicht nach, hat die ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh das Recht nach Setzung einer Frist von 5 Arbeitstagen den Werkvertrag zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
15.2    Zeigt sich im Lauf der Zusammenarbeit, daß kein künstlerischer oder ästhetischer  Konsens zwischen Auftraggeber und der ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh zu finden ist, haben beide Parteien das Recht, den Werkvertrag zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 16 Schlussbestimmungenagentur

16.1    Die Rechtsbeziehung zwischen ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh und in- sowie ausländischen Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem materiellem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
16.2    Für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechte und Verpflichtungen ist Augsburg Erfüllungsort. Dies gilt auch für Neben- oder Ersatzverpflichtungen. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand aus diesem Vertragsverhältnis und aller damit im Zusammenhang stehenden oder daraus hervorgehenden Rechtsangelegenheiten ist für beide Teile Augsburg.
16.3    ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh behält sich vor, diese ABG jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten übersendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, geltend die geänderten AGB als angenommen. ihoch3 verlag.werbeagentur gmbh wird dem Vertragspartner in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Zwei-Wochenfrist gesondert hinweisen.
16.4    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. Entsprechend ist zur Ausfüllung etwaiger Vertragslücken zu verfahren.

Stand: September 2013